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Entsorgungshinweise

Hinweise zur Batterieentsorgung (BattG)


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Wir werden diese dann fachgerecht entsorgen. Sie können die Altbatterien auch an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

    Duchrgekreuzte Mülltonne
  • Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
  • "Pb" bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält.
  • "Cd" bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält.
  • "Hg" bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthält.

Hinweis zur Entsorgung von Elektroaltgeräten (ElektroG)


Duchrgekreuzte Mülltonne

Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dafür sind Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Die in Elektroaltgeräten enthaltenen Stoffe können wiederverwendet werden. Bitte trennen Sie Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Elektroaltgeräten verpflichtet.

Sie können Ihr Elektroaltgerät bei Kauf eines vergleichbaren neuen Elektrogerätes unentgeltlich an uns zurückschicken. Unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes können Sie ein Altgerät, das in keiner Abmessung größer als 25 cm ist, unentgeltlich an uns zurückschicken. Wenn Sie ein Elektroaltgerät an uns zurückschicken möchten, fordern Sie bitte über unser Kontaktformular ein Versandlabel an und geben Sie dort im Mitteilungsfeld Ihre vollständige postalische Adresse an. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Geräten selbst verantwortlich sind.


Elektro- und Elektronikgeräte Informationen für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"

Duchrgekreuzte Mülltonne

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Hinweis zur Abfallvermeidung

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/.

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